Neue Chemikalien-Verbotsverordnung vom 20.01.2017

Verkaufsverbot für Wasserstoffperoxid-haltige Lösungen >12%

die Abgabe von Produkten an Endverbraucher, die Wasserstoffperoxid in einer Konzentration von 12% und mehr enthalten, ist seit dem 02.09.2014 durch die EU-Verordnung 98/2013 generell verboten. Hintergrund ist die Klassifizierung dieser Produkte als Ausgangsstoff für Explosivstoffe. 

Die Verordnung erlaubt jedoch jedem einzelnen EU-Staat, die Abgabe länderspezifisch anzupassen, z.B. durch das Führen eines Abgabebuchs. Dies war in Deutschland bereits vor Inkrafttreten der EU-Verordnung 98/2013 durch die Chemikalienverordnung bzw. durch das Chemikaliengesetz so geregelt.

Mit Inkrafttreten der aktuellen Ausgabe der Chemikalien-Verbotsordnung am 27.01.2017 dürfen Wasserstoffperxid-haltige Lösungen mit einer Konzentration von 12% und höher mit sofortiger Wirkung und ohne Ausnahme nicht mehr an Endverbraucher abgegeben werden.

Wir bedauern die Entscheidung der Bundesregierung für das Verkaufsverbot außerordentlich, denn dadurch können wir Ihnen keine chlorfreie Methode auf Basis von flüssigem Aktivsauerstoff mehr anbieten. Anderseits ist die Entscheidung aufgrund der aktuellen Problematik verständlich.

 

Gerne sind wir Ihnen behilflich, was die Umstellung von Sauerstoff auf eine der Alternativen betrifft. 

 

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